Bedarfsabklärung und Beratung
Zu Beginn eines Auftrages klären wir gemeinsam mit Ihnen ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig gewünscht und notwendig sind.
Seit 01.01.2024 gelten aufgrund einer Änderung der Verordnung durch den Bundesrat neue KLV7-Beiträge.
Die Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird mit CHF 76.90 pro Stunde verrechnet.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird mit CHF 63 pro Stunde verrechnet.
Grundpflege
Die Grundpflege wird mit CHF 52.60 pro Stunde verrechnet.
Patientenbeteiligung
CHF 7.65 / Tag
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt
90 % der Kosten (Ausnahme: Patientenbeteiligung). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung der Leistungen.
Begleitung ( auch zu Ärzten und Behörden sowie Taxifahrten) Betreuung und Hauswirtschaftliche Leistungen (ohne ärztliche Verordnung)
Die Begleitung und Betreuung wird mit einer Pauschale von CHF 80 pro Stunde verrechnet.
Pauschal, weiterer Zeitaufwand gemäss Preisliste/ Verordnung CHF 200
Pauschal, weiterer Zeitaufwand gemäss Preisliste/ Verordnung CHF 50
Im Verhinderungsfall bitten wir mindestens 24 Stunden am besten 48 h im Voraus den Einsatz/Termin abzusagen. Absagen müssen mündlich oder schriftlich per Telefon oder Email bei Pflegeservice- Kilchberg Gerrit Patrick Langer und Pflegeservice Wetzikon Marc Oliver Döring gemeldet werden. Annullierungen, die auf den Telefonbeantworter gesprochen werden, gelten nicht als Absage. Für zu spät abgemeldete Einsätze oder nicht eingehaltene Termine wird für Betreuung & Begleitung eine Umtriebs Entschädigung von CHF 50.00.- erhoben. Für die Abklärung, Behandlung und Pflege, wird der Tarif der eingeplanten Dauer des Einsatzes der Klientin/ dem Klienten verrechnet.
Es werden bei KLV-Leistungen keine zusätzlichen Kosten für Wegzeiten, Abend-, Wochenend- und Feiertagsdienste erhoben gemäss Art. 44 KVG (Tarifschutz)
Hauswirtschaft, nicht kassenpflichtig,
ärztlich verordnet
Abklärung, Beratung für Hauswirtschaft
CHF 45.00 / Stunde und die Zusatzversicherung deckt bis zu CHF 38.00 / Stunde
Hauswirtschaft
CHF 42.00 / Stunde und die Zusatzversicherung deckt bis zu CHF 35.00 / Stunde
Einkaufspauschale innerhalb der Gemeinde CHF 12.00 / Fahrt
Einkaufspauschale ausserhalb der Gemeinde CHF 1.50 / pro km
Je nach Zusatzversicherung übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Leistungen werden in Viertelstunden abgerechnet.
Bevor die Zusammenarbeit mit Ihnen stattfindet wird ein Rahmenvertrag/Pflegvetrag mit allen Kosten von Ihnen unterschrieben um die grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Ebenfalls ist dort der Datenschutz, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschwerdemanagement und die Tarifliste ersichtlich.
Unsere pflegerischen Leistungen werden nach Tarif (KVG KLV Art 7, Absatz 2 ) mit der Krankenkasse und der Gemeinde verrechnet.
Die Verrechnung für Pflegeleistungen und Fahrpauschalen erfolgt im 15 Minuten Takt; das heisst, dass eine angefangene Viertelstunde auf eine volle Viertelstunde gerundet wird.
Die Anfahrtspauschale ist im aufgeführten Ansatz nicht inbegriffen.
Patientenbeteiligung
Der Beitrag an Pflegekosten durch den Patienten liegt bei 7.65 CHF / Tag
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten (Ausnahme: Patientenbeteiligung). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung der Leistungen.
Der Beitrag an Hauswirtschaftlichen Kosten werden je nach Zusatzversicherung zum Teil übernommen.
Pflege und Betreuung
Die Krankenkasse verlangt eine ärztliche Anordnung, welche von uns direkt an die zuständige Krankenkasse übermittelt wird. Ihre Krankenkasse rechnet dann unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10% (sofern nicht bereits der maximal jährliche Selbstbehalt bezahlt wurde), die in Anspruch genommenen Leistungen ab. Hinweis: Auch Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.
Hauswirtschaft und Betreuung
Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden im Normalfall durch Sie persönlich getragen. Prüfen Sie jedoch vorab, ob nicht private Versicherungen wie beispielsweise eine Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. In jedem Fall können Sie Ihre Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung zusenden.
Vorgehen im Zusammenhang mit diesen Rechnungen
Sind Sie Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten und Ihnen ist es nicht möglich während mehr als einem Jahr die Tätigkeiten des alltäglichen Lebens selbständig auszuführen, so können Sie Ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie hier:
SVA Zürich
Ausgleichskasse
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
Telefon: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
Webseite: www.svazurich.ch
Es kommt vor, dass Klientinnen und Klienten Dienstleistungen nicht mehr bezahlen können. Bitte suchen Sie mit mir das Gespräch, denn ich informiere Sie gerne über geeignete Beratungsstellen.
Hier finden Sie bereits jetzt Hilfe und Informationen:
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zusatzleistungen zur AHV/IV sollen Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen garantieren. Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
1. Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
2. Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
3. Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)
4. Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)
Menschen die eine dieser Grundleistungen beziehen, können Anspruch auf ausserordentliche Gesundheitskosten, wie zum Beispiel den Selbstbehalt für Medikamente oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen geltend machen. Bitte wenden Sie sich für mehr Informationen an:
SVA Zürich
Ausgleichskasse
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
Telefon: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
Webseite: www.svazurich.ch