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Tarife

Pflege und Psychiatrische Pflege

Bedarfsabklärung und Beratung

Zu Beginn eines Auftrages klären wir gemeinsam mit Ihnen ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig gewünscht und notwendig sind.

Seit 01.01.2020 gelten aufgrund einer Änderung der Verordnung durch den Bundesrat neue KLV7-Beiträge.

Die Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird mit CHF 76.90 pro Stunde verrechnet.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird mit CHF 63 pro Stunde  verrechnet.

Grundpflege

Die Grundpflege wird mit CHF 52.60 pro Stunde verrechnet.

Patientenbeteiligung
CHF 7.65 / Tag

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt

90 % der Kosten (Ausnahme: Patientenbeteiligung). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung der Leistungen.

Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung

Begleitung, Betreuung und Hauswirtschaftliche Leistungen (ohne ärztliche Verordnung)

Die Begleitung und Betreuung wird mit einer Pauschale von CHF 130 pro Stunde verrechnet.

Hauswirtschaft, nicht kassenpflichtig,
ärztlich verordnet

Abklärung, Beratung für Hauswirtschaft
CHF 45.00 / Stunde und die Zusatzversicherung deckt bis zu CHF 38.00 / Stunde

Hauswirtschaft
CHF 42.00 / Stunde und die Zusatzversicherung deckt bis zu CHF 35.00 / Stunde

Einkaufspauschale innerhalb der Gemeinde CHF 9.00 / Fahrt

Einkaufspauschale ausserhalb der Gemeinde CHF 0.95 / pro km

 

Je nach Zusatzversicherung übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Leistungen werden in Viertelstunden abgerechnet.

Welche Kosten Sie tragen?

Unsere pflegerischen Leistungen werden nach Tarif (KVG  KLV Art 7, Absatz 2 ) mit der Krankenkasse und der Gemeinde verrechnet.

Patientenbeteiligung

Der Beitrag an Pflegekosten durch den Patienten liegt bei 7.65 CHF / Tag

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten (Ausnahme: Patientenbeteiligung). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung der Leistungen.

Der Beitrag an Hauswirtschaftlichen Kosten werden je nach Zusatzversicherung zum Teil übernommen.

Rückerstattung

Pflege und Betreuung

Die Krankenkasse verlangt eine ärztliche Anordnung, welche von uns direkt an die zuständige Krankenkasse übermittelt wird. Ihre Krankenkasse rechnet dann unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10% (sofern nicht bereits der maximal jährliche Selbstbehalt bezahlt wurde), die in Anspruch genommenen Leistungen ab. Hinweis: Auch Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.

Hauswirtschaft und Betreuung

Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden im Normalfall durch Sie persönlich getragen. Prüfen Sie jedoch vorab, ob nicht private Versicherungen wie beispielsweise eine Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. In jedem Fall können Sie Ihre Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung zusenden.

Vorgehen im Zusammenhang mit diesen Rechnungen

  • Die Pflegetarife entsprechen der öffentlichen Spitex.
  • Bitte begleichen Sie Rechnungen stets innerhalb von maximal 30 Tagen.
  • Bei Bezug von Ergänzungsleistungen, senden Sie die Krankenkassen-Abrechnung dem Amt für Sozialversicherungen.
  • Tipp: Melden Sie sich auch bei der Ergänzungsleistung, wenn Ihnen auch nur wenig zum Leistungsbezug fehlt. Eventuell erhalten Sie trotzdem eine Rückerstattung.
  • Bewahren Sie die Abrechnung der Krankenkassen und die Rechnungen der Spitex für Ihre Steuererklärung auf, Sie können diese Beträge in Abzug bringen.

Hilflosenentschädigung zur AHV und IV

Sind Sie Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten und Ihnen ist es nicht möglich während mehr als einem Jahr die Tätigkeiten des alltäglichen Lebens selbständig auszuführen, so können Sie Ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie hier:

SVA Zürich
Ausgleichskasse
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich

Telefon: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55

E-Mail: info@svazurich.ch
Webseite: www.svazurich.ch

Finanzielle Engpässe?

Es kommt vor, dass Klientinnen und Klienten Dienstleistungen nicht mehr bezahlen können. Bitte suchen Sie mit mir das Gespräch, denn ich informiere Sie gerne über geeignete Beratungsstellen.

Hier finden Sie bereits jetzt Hilfe und Informationen:

Zusatzleistungen zur AHV/IV 

Zusatzleistungen zur AHV/IV sollen Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen garantieren. Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:

1. Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht

2. Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht

3. Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)

4. Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)

Menschen die eine dieser Grundleistungen beziehen, können Anspruch auf ausserordentliche Gesundheitskosten, wie zum Beispiel den Selbstbehalt für Medikamente oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen geltend machen. Bitte wenden Sie sich für mehr Informationen an:

SVA Zürich
Ausgleichskasse
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich

Telefon: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55

E-Mail: info@svazurich.ch
Webseite: www.svazurich.ch

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